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Änderung Fächennutzungsplan

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Castell; Bekanntmachung der Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäße § 3 Abs. 1 BauGB 

Die vom Büro Landschaftsarchitektur Susanne Siebenlist, Am Linsenberg 9, 97797 Wartmannsroth-Windheim ausgearbeitete 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Castell wird mit Begründung und Umweltbericht zur Begründung vom 22.12.2020 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom

01.02.2021 bis 26.02.2021

öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen mit Festsetzungen und Begründung können in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, Zi.-Nr. 2.5 (Bauverwaltung) während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter Nr. 09383/973526 möglich.

Die Unterlagen können auch im Internet unter https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgmeinschaft/bauleitplanung/ externer Linkeingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen der Marktgemeinde bereits vor:

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen durch Stellungsnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Castell, p.A. VGem. Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Wiesentheid, den 18.01.2021

Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister

zuletzt geändert: 28.01.2021

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