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Trickbetrüger und Rauchmelderpflicht

Fallen Sie nicht auf Trickbetrüger herein, die gegen Entgelt Ihre Rauchmelder überprüfen wollen!

Zum Thema Rauchmelder gilt: Es gibt keine Überprüfungspflicht an Rauchmeldern. Außerdem müssen Sie grundsätzlich niemanden in in Ihre Vier Wände lassen. Auch die Feuerwehr hat keinen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung der Rauchmelderpflicht!

 

 

Und eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht nicht erst seit diesem Jahr. Bereits seit September 2012 gilt sie für Neubauten und Umbauten.

  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden

  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017

  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt

  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

zuletzt geändert: 20.08.2016

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